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VG Würzburg, 15.01.2009 - W 3 K 07.30070 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG Würzburg, 13.02.2012 - W 3 K 10.30350
Einseitige Hauptsacheerledigungserklärung bzgl. der ursprünglich erhobenen …
Das erkennende Gericht geht, entsprechend seiner insoweit bisher schon seit längerer Zeit vertretenen Auffassung (vgl. etwa U.v. 15.01.2009, Az: W 3 K 07.30070), auch unter Zugrundelegung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BayVGH; Ue. v. 25.02.2008, Az: 21 B 05.31082 und 21 B 07.30363; OVG NRW, Ue. v. 17.08.2010, Az: 8 A 3806/05.A und 8 A 4063/06.A), im Hinblick auf die zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Erkenntnisquellen (u.a. Lagebericht Äthiopien des Auswärtigen Amts vom 16.05.2011; Amnesty International, Report 2011, Äthiopien; Günter Schröder, Gutachten vom 11.05.2009 für das VG Köln und 04.06.2010 für das VG Kassel; GIGA-Institut Hamburg, Gutachten für das VG Kassel vom 17.06.2010) weiterhin davon aus, dass äthiopische Staatsangehörige, die im Ausland, insbesondere hier in Deutschland, in exponierter Weise exilpolitisch oppositionell tätig sind, in ihrem Heimatland Verfolgungsmaßnahmen zu befürchten haben, zumal die äthiopischen Behörden - unstreitig - politische Aktivitäten äthiopischer Staatsangehöriger im Ausland intensiv beobachten. - VG Würzburg, 07.03.2014 - W 3 K 13.30312
Äthiopier; Exilpolitik; Vorstand EPPFG Regionalgruppe Würzburg
Das erkennende Gericht geht, entsprechend seiner insoweit bisher schon seit längerer Zeit vertretenen Auffassung (vgl. etwa U.v. 15.01.2009, Az: W 3 K 07.30070), auch unter Zugrundelegung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BayVGH; Ue. v. 25.02.2008, Az: 21 B 05.31082 und 21 B 07.30363; OVG NRW, Ue. v. 17.08.2010, Az: 8 A 3806/05.A und 8 A 4063/06.A), im Hinblick auf die zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Erkenntnisquellen (u.a. Lagebericht Äthiopien des Auswärtigen Amts vom 18.12.2012; Amnesty International, Report 2011 und 2012, Äthiopien; Günter Schröder, Gutachten vom 11.05.2009 für das VG Köln und 04.06.2010 für das VG Kassel; GIGA-Institut Hamburg, Gutachten für das VG Kassel vom 17.06.2010) weiterhin davon aus, dass äthiopische Staatsangehörige, die im Ausland, insbesondere hier in Deutschland, in exponierter Weise exilpolitisch oppositionell tätig sind, in ihrem Heimatland Verfolgungsmaßnahmen zu befürchten haben, zumal die äthiopischen Behörden - unstreitig - politische Aktivitäten äthiopischer Staatsangehöriger im Ausland intensiv beobachten. - VG Würzburg, 30.11.2012 - W 3 K 12.30047
Äthiopier; EPPF; Vorsitzender des Unterstützungskomitees S... und Umgebung
Das erkennende Gericht geht, entsprechend seiner insoweit bisher schon seit längerer Zeit vertretenen Auffassung (vgl. etwa U.v. 15.01.2009, Az: W 3 K 07.30070), auch unter Zugrundelegung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BayVGH; Ue. v. 25.02.2008, Az: 21 B 05.31082 und 21 B 07.30363; OVG NRW, Ue. v. 17.08.2010, Az: 8 A 3806/05.A und 8 A 4063/06.A), im Hinblick auf die zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Erkenntnisquellen (u.a. Lagebericht Äthiopien des Auswärtigen Amts vom 16.05.2011; Amnesty International, Report 2011, Äthiopien; Günter Schröder, Gutachten vom 11.05.2009 für das VG Köln und 04.06.2010 für das VG Kassel; GIGA-Institut Hamburg, Gutachten für das VG Kassel vom 17.06.2010) weiterhin davon aus, dass äthiopische Staatsangehörige, die im Ausland, insbesondere hier in Deutschland, in exponierter Weise exilpolitisch oppositionell tätig sind, in ihrem Heimatland Verfolgungsmaßnahmen zu befürchten haben, zumal die äthiopischen Behörden - unstreitig - politische Aktivitäten äthiopischer Staatsangehöriger im Ausland intensiv beobachten.
- VG Würzburg, 20.03.2012 - W 3 K 10.30354
Verfahren nach dem AsylVfG; Äthiopien; exponierte exilpolitische Betätigung
Unter Zugrundelegung der einschlägigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in dessen Urteilen vom 25. Februar 2008, zum einen Az. 21 B 05.31082, betreffend ein Mitglied des Vorstandes einer Regionalgruppe der EPRP in der Funktion eines Propagandasekretärs, sowie zum anderen Az. 21 B 07.30363, betreffend ein Mitglied eines regionalen Vorstandskomitees der EPRP, und nach Auswertung der zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Erkenntnisquellen (so etwa Lagebericht Äthiopien des Auswärtigen Amts vom 16.05.2011, Seite 18) ist das erkennende Gericht, wie bisher schon in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. etwa U.v. 15.01.2009, Az. W 3 K 07.30070), weiterhin der Auffassung, dass jedenfalls Äthiopier, die sich in der Bundesrepublik Deutschland exponiert exilpolitisch regimefeindlich betätigt haben, bei einer Rückkehr nach Äthiopien dort mit Verfolgungsmaßnahmen im hier relevanten Sinne zu rechnen haben. - VG Würzburg, 07.03.2014 - W 3 K 13.30291
Äthiopier; Vorfluchtgründe glaubhaft; Exilpolitik; Vorstand TBOJ/UOSG
Das erkennende Gericht geht, entsprechend seiner insoweit bisher schon seit längerer Zeit vertretenen Auffassung (vgl. etwa U.v. 15.01.2009, Az: W 3 K 07.30070), auch unter Zugrundelegung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BayVGH; Ue. v. 25.02.2008 - 21 B 05.31082 - und - 21 B 07.30363 - OVG NRW, Ue. v. 17.08.2010 - 8 A 3806/05.A - und - 8 A 4063/06.A - alle juris), im Hinblick auf die zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Erkenntnisquellen (u.a. Lagebericht Äthiopien des Auswärtigen Amts vom 18.12.2012; Amnesty International, Report 2011 und 2012, Äthiopien; Günter Schröder, Gutachten vom 11.05.2009 für das VG Köln und 04.06.2010 für das VG Kassel; GIGA-Institut Hamburg, Gutachten für das VG Kassel vom 17.06.2010) weiterhin davon aus, dass äthiopische Staatsangehörige, die im Ausland, insbesondere hier in Deutschland, in exponierter Weise exilpolitisch oppositionell tätig sind, in ihrem Heimatland Verfolgungsmaßnahmen zu befürchten haben, zumal die äthiopischen Behörden - unstreitig - politische Aktivitäten äthiopischer Staatsangehöriger im Ausland intensiv beobachten. - VG Würzburg, 27.11.2012 - W 3 K 11.30386
Äthiopier; Priester; EPPF; 2. Vorstand Regionalgruppe
Das Gericht geht, entsprechend seiner insoweit bisher schon seit längerer Zeit vertretenen Auffassung (vgl. etwa U.v. 15.01.2009, Az: W 3 K 07.30070), auch unter Zugrundelegung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BayVGH; Ue. v. 25.02.2008, Az: 21 B 05.31082 und 21 B 07.30363; OVG NRW, Ue. v. 17.08.2010, Az: 8 A 3806/05.A und 8 A 4063/06.A), im Hinblick auf die zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Erkenntnisquellen (u.a. Lagebericht Äthiopien des Auswärtigen Amts vom 16.05.2011; Amnesty International, Report 2011, Äthiopien; Günter Schröder, Gutachten vom 11.05.2009 für das VG Köln und 04.06.2010 für das VG Kassel; GIGA-Institut Hamburg, Gutachten für das VG Kassel vom 17.06.2010) weiterhin davon aus, dass äthiopische Staatsangehörige, die im Ausland, insbesondere hier in Deutschland, in exponierter Weise exilpolitisch oppositionell tätig sind, in ihrem Heimatland Verfolgungsmaßnahmen zu befürchten haben, zumal die äthiopischen Behörden - unstreitig - politische Aktivitäten äthiopischer Staatsangehöriger im Ausland intensiv beobachten. - VG Würzburg, 07.03.2014 - W 3 K 13.30301
Äthiopien; Exilpolitik; stv. Vorsitzender Regionalgruppe EPPFG-Münnerstadt
Das erkennende Gericht geht, entsprechend seiner insoweit bisher schon seit längerer Zeit vertretenen Auffassung (vgl. etwa U.v. 15.01.2009, Az: W 3 K 07.30070), auch unter Zugrundelegung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BayVGH, Ue. v. 25.02.2008 - 21 B 05.31082 - und - 21 B 07.30363 - OVG NRW, Ue. v. 17.08.2010 - 8 A 3806/05.A - und - 8 A 4063/06.A - alle: juris), im Hinblick auf die zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Erkenntnisquellen (u.a. Lagebericht Äthiopien des Auswärtigen Amts vom 18.12.2012; Amnesty International, Report 2011 und 2012, Äthiopien; Günter Schröder, Gutachten vom 11.05.2009 für das VG Köln und 04.06.2010 für das VG Kassel; GIGA-Institut Hamburg, Gutachten für das VG Kassel vom 17.06.2010) weiterhin davon aus, dass äthiopische Staatsangehörige, die im Ausland, insbesondere hier in Deutschland, in exponierter Weise exilpolitisch oppositionell tätig sind, in ihrem Heimatland Verfolgungsmaßnahmen zu befürchten haben, zumal die äthiopischen Behörden - unstreitig - politische Aktivitäten äthiopischer Staatsangehöriger im Ausland intensiv beobachten. - VG Würzburg, 05.12.2011 - W 3 K 10.30045 Das erkennende Gericht geht, entsprechend seiner insoweit bisher schon seit längerer Zeit vertretenen Auffassung (vgl. etwa U.v. 15.01.2009, Az: W 3 K 07.30070), auch unter Zugrundelegung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BayVGH; Ue. v. 25.02.2008, Az: 21 B 05.31082 und 21 B 07.30363; OVG NRW, Ue. v. 17.08.2010, Az: 8 A 3806/05.A und 8 A 4063/06.A), im Hinblick auf die zum Gegenstand des Verfahrens gemachten Erkenntnisquellen (u.a. Lagebericht Äthiopien des Auswärtigen Amts vom 16.05.2011; Amnesty International, Report 2011, Äthiopien; Günter Schröder, Gutachten vom 11.05.2009 für das VG Köln und 04.06.2010 für das VG Kassel; GIGA - Institut für Afrikakunde - Gutachten für das VG Kassel vom 17.06.2010) weiterhin davon aus, dass äthiopische Staatsangehörige, die im Ausland, insbesondere hier in Deutschland, in exponierter Weise exilpolitisch oppositionell tätig sind, in ihrem Heimatland Verfolgungsmaßnahmen zu befürchten haben, zumal die äthiopischen Behörden - unstreitig - politische Aktivitäten äthiopischer Staatsangehöriger im Ausland intensiv beobachten.